Klasse A2 beschränkt - Leistungsbeschränkte Motorräder

Leistungsbeschränkte Motorräder

Mindestalter
18 Jahre

Voraussetzungen
Der Erwerb der Klasse A2 setzt keine anderen Fahrerlaubnisklassen voraus.

Fahrzeuge
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Die Fahrerlaubnis der Klasse A2 berechtigt bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung nur zum Führen von Krafträdern mit einer Nennleistung von nicht mehr als 0.16kw/kg max. 48 PS.

Befristung
Die Klasse A2 ist unbefristet gültig.

Einschluss
Die Fahrerlaubnis der Klasse A2 berechtigt auch zum Führen von Fahrzeugen der
Klassen A1 und AM.

Sonstiges
Wer im Besitz der Klasse A2 ist, kann nach Ablauf von 2 Jahren mit einer Aufstiegsprüfung die Klasse A erwerben.